Medikamente

Ab 2004 ist  in Deutschland der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten über das Internet legal. Inzwischen gibt es diverse kommerzielle Anbieter, sprich Onlineapotheken, deshalb macht Preisvergleiche und achtet auf die Nebenkosten, wie "Servicekosten" oder "Mindestbestellmengen". Folgende Grenzen hat der Gesetzgeber gesetzt, damit die Sicherheit im Medikamenten-Versandhandel für Euch gewährt wird:

  • ohne Rezept keine verschreibungspflichtige Medikamente über den Versandhandel.
  • Keiner kann Euch zwingen, Ihr entscheidet selbst, ob Ihr in der Apotheke vor Ort oder über den Versandhandel kauft.
  • Versandapotheken müssen ihre Qualität und Zuverlässigkeit nachweisen, z.B. müssen bei ihnen Fachkräfte mit pharmazeutisch-medizinischem Fachwissen für eine deutschsprachige Kundenberatung beschäftigt sein. Sie müssen außerdem rund um die Uhr erreichbar sein für Fragen. Arzneimittel müssen schnell und sicher und schnell zugestellt werden. Die Lieferung darf nur an Euch oder an eine von Euch benannte Person abgegeben werden.

    Zuzahlungsfreie Präparate

    Patienten brauchen für ein rezeptpflichtiges Arzneimittel keine Zuzahlung zu leisten, wenn die gesetzlichen Krankenkassen das Präparat von der Selbstbeteiligung befreit haben. Voraussetzung dafür ist, dass der Preis des Medikamentes mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Kassen übernehmen.

    Übersicht der zuzahlungsfreien Arzneimittel
    Auf den Seiten der GKV-Homepage einzusehen. Die Homepages ist  ein Gemeinschaftsprojekt aller Spitzenverbände der Krankenkassen: Die Neuregelung gilt seit 2006. Sie ist Teil des am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Gesetzes für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG).

    Wenn ihr Zweifel habt, könnt Ihr die Meinung eines weiteren Arztes einholen. Bei der Verordnung von  neuen, sehr teuren Arzneimitteln oder solchen mit erheblichem Risikopotenzial ist die Begutachtung durch weitere  qualifizierte Ärzte vorgeschrieben.

    Inzwischen dürfen die Hersteller von Medikamenten die  "Beipackzettel" im Internet veröffentlichen. Dennoch ist die Informationsfreiheit der mündigen Bürger eingeschränkt. Werbefreie Portale befinden sich erst im Aufbau. Viele pharmazeutische Seiten sind nur für Mediziner über ein Passwort zugänglich. Fragt Euren Arzt, ob er Euch das Passwort weiterleitet. Kleiner Tipp: Besucht auch die internationalen Sites der grossen Pharmaunternehmen, meistens einfach Name und die Endung ".com". Da die rechtlichen Bedingungen in den Ländern außerhalb der EU oft lockerer sind, lohnt es sich, Websites über die Schweizer oder US-amerikanischen Adressen anzuschauen. Dort gibt es schwächere Werbeverbote für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Auf manchen Websites werdet Ihr nach dem Land aus dem Ihr surft gefragt, wenn Ihr einfach "USA" oder "Schweiz" anklickt, kommt Ihr oft an mehr Information als mit der Wahrheit "Deutschland".

    Arzneimittelberatungsdienst der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland,berät auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch. Man Kann sich telefonisch, per Mail oder vor Ort informieren.

    Stiftung Warentest, Medikamente im Test: Hier können Tests (auch zu Krebsmedikamenten) kostenpflichtig heruntergeladen. Auch erhältlich als Buch.

    Aponet "Das offizielle Gesundheitsportal der deutschen Apothekerinnen" nennt sich diese Website, die von der ABDA betrieben wird. Im "Apothekenfinder" könnt Ihr nach Postleitzahlen Apotheken suchen. Zusätzliche Angebote wie die Heilpflanzen-Datenbank, Informationen zur Homöopathie und der Arzneimittelwirkung im Tagesrhythmus.

    Netdoktor Das kommerzielle Portal bietet in der Rubrik "Medikamente"  Information zu Arzneimitteln an. Verschiedene Suchmöglichkeiten werden angeboten: Rund 13.000 Medikamente von A bis Z in der Arzneimittel Datenbank, Medikamente nach Erkrankungsgruppen, z.B. "Krebs". Passend dazu gibt es auch die Rubrik "Laborwerte". Aufgelistet werden die Arzneimittel und die Hersteller.

    Pharmawiki Schweiz Listet alle in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe und die dazugehörigen Medikamente. Datenbank zu Heilpflanzen und Parapharmazie (Hilfsmittel) im Aufbau.

    Gelbe-Liste Gelbe Liste Pharmindex ist ein Verzeichnis von Fertigarzneimitteln mit einer Datenbank von A-Z, einer Liste neuer Medikamente und einer Liste der Pharmafirmen online. Außerdem gibt es das Programm "identa", um unbekannte Tabletten oder Dragees zu identifizieren. In "identa" könnt Ihr entweder nach den Präparatenamen oder den Hersteller suchen, wenn Ihr nur die Darreichung, Farbe und Form kennt oder umgekehrt: Ihr sucht die Darreichung, Farbe und Form und kennt den Präperatenamen. Diese Recherchemöglichkeit bietet mehr als 3.000 Farbabbildungen von Kapseln, Dragees, Tabletten. Ihr könnt also z.B. nach einer kleinen, ovalen, roten Tablette suchen. Als Suchergebnis erhaltet Ihr eine möglichst originalgetreue Farbabbildung und die Basisinformationen zum gesuchten Medikament.

    Rote Liste Die Rote Liste ist das Arzneimittelverzeichnis für Deutschland und einiger EU Zulassungen. In der Internet Version könnt Ihr Euch über Arzneimittel, deren Indikationen, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen und Dosierungen informieren.

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Gut sind  kritische Pressemeldungen zu Mitteln, die im Internet oft abgefragt, aber als umstritten gelten, z.B. Pressemeldungen zu Galavit und Ukrain. Das gesuchte Medikament einfach in die Suchefunktion eingeben.

    GUTE PILLEN - SCHLECHTE PILLEN - Unabhängige Informationen zu Ihrer Gesundheit. Die Zeitschrift möchte für Patienten unabhängige Informationen liefern, damit sie sich in Gesundheitsfragen eine fundierte Meinung bilden können. Diese Publikation finanziert sich ausschließlich über die verkauften Hefte und Abonnements.Gute Pillen - Schlechte Pillen wird gemeinsam von drei unabhängigen medizinischen Fachzeitschriften herausgegeben.

    Stiftung Warentest In der Rubrik "Gesundheit" sind viele Informationen online gestellt. Beispiele: Untersuchungen über den Medikamentenhandel im Internet, Import-Medikamente und Generika.

    VfA - Verband der forschenden Arzneimittelhersteller
    Im VfA sind viele Pharmaunternehmen zusammengeschlossen, der Interessenverband hat für Patienten einige Informationen zu Medikamenten und Patientenrechten zusammengestellt. Liste der "Ansprechpartner in Pharmaunternehmen" für Patienten und Selbsthilfegruppen.

    Online-Apotheken, Versand-Apotheken

    Online-Apotheken: in Deutschland zugelassene Online-Apotheken sind an der Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde oder Apothekenkammer im Impressum zu erkennen.

    Die Stiftung Warentest überprüft regelmäßig Beratungsqualität und Preisgestaltung der Apotheken. Einfach das Suchwort "Apotheken" eingeben, dann werden die neuesten Tests gelistet.

    Englische Seiten

    EMC Das eMC steht für electronic Medicines und ist das Arzneimittelkompendium des britischen Pharmaverbands ABPI (Association of British Pharmaceutical Industry). Klickt zunächst auf "Patients, Public" und registriert Euch als "General Public" in der erscheinenden Maske. Dadurch bekommt Ihr Zugriff auf das eigentliche Kompendium. Wenn Ihr in die Suchmaske den oder die ersten Buchstaben eines Präparates eingebt, erscheint automatisch eine Liste der Produktnamen. Die Inhalte werden unterteilt in "Patient Information Leaflet (PIL)", was dem deutschen Beipackzettel entspricht und dem "Summary of Product Characteristics (SPC)", weiterführende Informationen zu dem jeweiligen Medikament.

    PhRMA Pharmaceutical Research and Manufacturers of America (PhRMA) ist ein Zusammenschluss der führenden Pharma- und Biotechnologiefirmen in den USA. Unter "Search for the Cures" könnt Ihr nach neuen Medikamenten schauen ("New Medicines in Development for Cancer"). Ebenso haben sie eine Linkliste zu den Unternehmenswebsites.