Rehabilitation
Anschlussheilbehandlung, AHB, Kur, Medizinische Rehabilitation, Reha, Soziale Rehabilitation, Sozialrecht
Unter Rehabilitation versteht man alle Massnahmen, die Euch die Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen. Salopp wird oft einfach nur von Reha gesprochen Damit es Euch nach der Erkrankung schnell und möglichst dauerhaft wieder besser geht, stehen Euch einige "Massnahmen" zur Verfügung:
Medizinische Rehabilitation
Die medizinische Nachsorge umfasst verschiedenene Leistungen, z.B. die regelmäßigen Nachuntersuchungen bei Eurem Arzt oder in der Krankenhausambulanz. Dies ist meistens immer wieder sehr aufregend oder beängstigend und viele würden diese Behandlung gern ignorieren, aber nehmt diese Chance wahr, nur so lassen sich eventuelle Neuerkrankungen erfolgreich behandeln!
Dazu gehört auch die Anschlussheilbehandlung, die Ihr innerhalb von 2 Wochen nach Eurer Therapie in Anspruch nehmen könnt und die sogenannte Nachkur, die Ihr innerhalb der ersten drei Jahre nach der Erstbehandlung der Erkrankung oder bei Rückfällen oder Metastasen wahrnehmen könnt. Die Kosten übernehmen Eure Krankenkassen oder der Rentenversicherer, ggfs. das Sozialamt. Über Eure Zuzahlungen informiert die Deutsche Rentenversicherung.
Um eine Anschlussheilbehandlung wahrzunehmen, müsst Ihr bereits während der Behandlung einen Antrag stellen, da das Bewilligungsverfahren nicht selten eine längere Zeit in Anspruch nimmt. Sprecht mit Eurem Arzt, wann und welche Kur sinnvoll ist. In einigen Kurhäusern gibt es neben der medizinischen Therapie z.B. zusätzlich psychisch unterstützende Therapien, in denen Ihr künstlerisch oder in Gesprächen Eure Krankheit bewältigen könnt. Erkundigt Euch genau über die Einrichtung, die Massnahmen und den Ort selbst. Die Reha-Massnahmen werden zwar von den Kostenträgern ausgewählt, aber grösstenteils werden die Wünsche der Patienten berücksichtigt.
Wenn Ihr und Euer Arzt meint, dass Euch zusätzliche körperliche oder seelische Therapien zuhause gut tun würden, stellt einen Antrag bei Eurer Krankenkasse. Hierzu gehören z.B. Akupunkturbehandlungen, Tai Chi und Yoga, Feldenkrais, Atemtherapien, Psychotherapien, sei es als Gespräch oder als künstlerisch-gestaltende Therapie.Trotz verbreiteter Streichungen in diesem Bereich, machen Krankenkassen bei Krebspatienten Ausnahmen und bewilligen doch einiges!
Bei den sogenannten Heilmitteln, z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie oder Massage, müßt Ihr zehn Prozent der Kosten selbst tragen, zuzüglich zehn Euro Rezeptgebühr.
Deutsche Rentenversicherung
Ihre ausführliche Website informiert über Rehamaßnahmen ganz allgemein. Hier gibt es auch das Antragsformular zum Herunterladen. Unter Reha-Einrichtungen findet Ihr das bundesweite Adressverzeichnis der Rehakliniken der Deutschen Rentenversicherung, mit Foto und Therapiekonzept.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
bieten online-Suche nach Reha-Einrichtungen an.
Rehakliniken
MMI bietet diese Datenbank an, in der Ihr viele Rehakliniken findet. Klickt in "Indikationen" z.B. auf onkologische Erkrankungen oder sucht nach Ort, Bundesland etc..
Team Werner Schell
Institut für Pflegerecht und Gesundheitswesen. Hier werden umfangreiche, kostenlose Informationen zum Pflege-, Patienten- und Arztrecht vorgestellt.
Soziale Rehabilitation
Hierzu zählt u.a. die Anerkennung der Schwerbehinderung, Kinder- und Haushaltshilfen, Wohnungshilfen, Härtefonds. Härtefonds werden z.B. von der Deutschen Krebshilfe e.V. in Bonn vergeben, um Krebspatienten und deren Familien zu helfen, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.