Haushalt, Pflege
Haushalt, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Pflege, Pflegeberatung, Pflegegeld, Pflegestützpunkt
Haushalts- und Kinderbetreuungshilfen
Abgeben können ist ein Schritt zum Gesundwerden! Habt keine Angst, Eure Partner, Kinder, Eltern, Freunde, Nachbarn und Kollegen nach Mithilfe zu fragen. Viele werden sich freuen, wenn sie etwas für Euch tun können! Ein ganz neues, liebevolles Miteinander kann entstehen.
Wenn Ihr auf Grund Eurer Erkrankung mit der Versorgung Eures Haushalts und der Kinder oder auch mit der eigenen Pflege nicht mehr zurechtkommt, könnt Ihr die Unterstützung von Haushalts- und Pflegekräften beantragen. Allerdings nur, wenn eine im Haushalt lebende Person dies nicht für Euch erledigen kann. Wohnungshilfen könnt Ihr erhalten, wenn Ihr wegen Eurer Krankheit neue Bedürfnisse an die Wohnung habt, z.B. nicht mehr die Treppe zum 4. Stock hinaufsteigen, keine Kohlen mehr tragen könnt, eine Badewanne benötigt. Hierfür braucht Ihr einen ärztlichen Attest.
Scheut Euch nicht, für die Betreuung der Kinder auch das Jugendamt einzubeziehen. Dort gibt es Gelder für Familienhelfer. Auf Mamiweb findet ihr einen Artikel dazu. Das Jugendamt kommt nicht selber ins Haus, sondern bezahlt Familienhelfer. Hilfreich: die Beratungsstellen für an Krebs erkrankte Eltern.
Wie so oft, ist auch hier der Einzelfall entscheidend. Abhängig von Eurem Einkommen und der Art der Hilfe, die Ihr benötigt, wird die Finanzierung geregelt. Ohne Befreiung von der Zuzahlung müßt Ihr bei pro Tag zehn Prozent der Kosten für die Haushaltshilfe selbst übernehmen. Zuständig sind im einzelnen:
-
Häusliche Krankenpflege (zwecks Vermeidung vom teurerem Krankenhausaufenthalt) : Krankenkasse, Sozialamt/Schwerbehinderten- oder Altenabteilung
-
Haushaltshilfe: Krankenkasse, Sozialamt
-
Pflegegeld: Krankenkasse, Sozialamt
-
Kinderbetreuung: Krankenkasse, Jugendamt: Familienhilfe
-
Wohnungshilfen: Einwohneramt/Bezirksamt
Pflege und Pflegestützpunkte
Pflegeberaterinnen und Pflegeberater
Was leisten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater?
Pflegeberatung in Anspruch nehmen kann:
- Wer einen Antrag auf Leistungen stellt und erkennbar Hilfe- und Beratungsbedarf hat.
- Versicherte, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Thema Pflegeberatung beim Bundesministerium für Gesundheit.
Das Pflegetelefon beantwortet unter 030 201 791 31 persönlich Ihre Fragen, z.B. wie Pflege organisiert werden kann, welche Einrichtungen und Dienste es gibt oder welche Kosten entstehen. Ihre Fragen rund um die Themen Pflege und Hilfe im Alter werden anonym, kostenfrei und vertraulich beantwortet
Die für Euren Wohnsitz zuständigen Pflegestützpunkte vermitteln Euch Pflegehilfen und helfen bei Anträgen. Ihr findet den zuständigen Stützpunkt über die Internetseite Eures Wohnortes oder der Kreisstadt. Pflegestützpunkte im Bundesland finden könnt Ihr auf der hilfreichen Seite pflegen-und-leben.de, der psychologischen Online-Beratung für pflegende Angehörige Googeln: Pflegestützpunkt "Euer Wohnort"...
Die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege ZQP ermöglicht die Suche nach nicht-kommerziellen Beratungsangeboten – themenbezogen und nach Postleitzahlen. Neben den Pflegestützpunkten sind weitere Beratungsangebote z. B. von Ländern, Kommunen, Wohlfahrtspflege und Vereinen aufzufinden.